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Gutachten – Gerichtsgutachten / Beweissicherung

In bestimmten Fällen wird unsere Expertise benötigt, um bei einem Rechtsstreit zu helfen oder rechtzeitig wichtige Beweise zu sichern.

Gerichtsgutachten bilden eine besondere Form von Gutachten, bei dem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.) an der Sachverhaltsermittlung mitwirken. In unserem Ingenieurbüro wird diese durch Prof. Frank Prietz vertreten, der als öffentlich bestellter Sachverständiger für Beton, Stahlbeton, Spannbeton und Mauerwerksbau vereidigt ist.

Beweissicherungen sind Gutachten von Sachverständigen zur Aufnahme bestimmter baulicher Situationen, bei denen einer Partei, zum Beispiel dem Eigentümer, zu einem späteren Zeitpunkt der Verlust einer Beweismöglichkeit droht. Die von uns im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens erstellten Gutachten können in einem späteren Rechtsstreit als Sachverständigenbeweis verwertet werden (§ 493 Abs.1 ZPO). Dabei handelt es sich um eine selbständige Beweiserhebung nach ZPO.