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Bautechnische Prüfung – Prüfung von Ingenieurbauwerken und Brücken

Unsere Prüfleistungen für Brücken

Beim Neubau von Brückenbauwerken führt unser erfahrenes Ingenieurbauteam die statisch-konstruktive Prüfung von Statik und Ausführungszeichnungen aus. Bei Bedarf erfüllen wir auch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Vertragskonformität.

Unsere Auftraggeber waren sind z. B. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin, Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg mit verschiedenen Niederlassungen, Wasser- und Schifffahrtsämter Berlin und Eberswalde.

Unsere Prüfleistungen für Brückennachrechnungen

In der Prüfung von Brückennachrechnungen besitzen wir eine langjährige Erfahrung und können auf viele erfolgreich geprüfte Projekte zurückblicken. Speziell für ältere Brücken, die spannungsrisskorrosions-gefährdeten Spannstahl enthalten, verfügen wir über zertifizierte Sachverständige in unserem Büro.

Wir prüfen die erstellte Nachrechnung auf Grundlage der Bestandsunterlagen und weiterer vorliegender Dokumente entsprechend der zugehörigen Richtlinie. Wenn diese Nachweise nicht erfolgreich geführt werden können, beraten wir den Bauherrn zum weiteren Vorgehen.

  • Prüfung von Nachrechnungen für Straßenbrücken gemäß „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie)“ des BMVBS (aktuell BMVI) einschließlich der Untersuchung des Ankündigungsverhaltens bei spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl
  • Prüfung einer Objektbezogenen Schadensanalyse gemäß Leitfaden der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen)
  • Prüfung der Nachrechnung gemäß „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden“ des BMVBS (1998)
  • Prüfung von Eisenbahnbrücken gemäß Ril 805 „Tragsicherheit bestehender Eisenbahnbrücken“ der DB AG
  • Prüfung der Untersuchung von Spannbeton-Eisenbahnbrücken gemäß Arbeitsanweisung „Bauwerke mit spannungsrissgefährdeten Spannstählen“ der DB Netz AG
  • Prüfung der Planung und Durchführung bauwerksbezogener Messungen z. B. bei Dauerüberwachung von Spannstahl- oder Betonstahldehnungen mit 3D-Scans zur Kontrolle der Geometrie

 

Unsere Prüfleistungen für Wasserbauwerke

Zu den Bauwerken des konstruktiven Wasserbaus, die einer statischen Prüfung unterzogen werden müssen, gehören Schleusen, Schleusenbrücken, Wehre und Uferwände. Aber auch Bootsstege und Dalben für die Sportschifffahrt werden von uns geprüft. Unsere Auftraggeber sind öffentliche Stellen wie die Wasser- und Schifffahrtsämter des Bundes oder die Senatsverwaltung in Berlin sowie auch private Bauherren.

Gegenstand unserer Prüfungen ist zunächst die Übereinstimmung der statischen Berechnung mit den einschlägigen technischen Regeln, wie zum Beispiel der EAU, dem Eurocode 2 oder der ZTV-W. Nicht selten sind dabei dynamische Einwirkungen wie zum Beispiel ein möglicher Schiffsstoß zu berücksichtigen. Im Anschluss erfolgt die Prüfung der Bewehrungspläne oder der Konstruktionszeichnungen des Metallbaus auf Übereinstimmung mit der bereits geprüften statischen Berechnung. Dabei können auch die Richtzeichnungen des Bundes zugrunde liegen.