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Bautechnische Prüfung – Prüfung der energetischen Gebäudeplanung (GEG, EnEV)

Mit 3 Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung (PSVeGP) prüfen wir die Nachweise sowie Bauausführung gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (ErneuerbareEnergienWärmeGesetz) sowie Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Rahmen der aktuellen Durchführungsverordnungen im Land Berlin und Brandenburg.

Das GEG bestimmt im Wesentlichen die zulässige Obergrenze des Bedarfs eines Gebäudes an Primärenergie und die Anforderungen an die Gebäudehülle sowie die Einbindung von regenerativen Energien bzw. Ersatzmaßnahmen. Bei der Prüfung wird stichprobenhaft festgestellt, ob die formalen Nachweise auch tatsächlich auf der Baustelle umgesetzt wurden. Wenn nicht, müssen die Nachweise angepasst werden. Am Ende wird der Energieausweis des fertig gestellten Gebäudes geprüft, der der Ausführung entsprechen muss.

Unser Büro stellt 3 der insgesamt rund 50 Prüfsachverständigen in Berlin und Brandenburg. Es stehen Ihnen Detlev Bitzer, Martin Franzheld und Christoph Bukowski zur Verfügung.

Die Anwendung der aktuellen Durchführungsverordnungen hat im Land Berlin sowie in Brandenburg die Besonderheit, dass man hier im Gegensatz zu anderen Bundesländern eine sehr gute Umsetzung der Prüfung der Anforderung des GEG installiert hat, u.a. existiert hier das 4-Augen-Prinzip.

 

Unsere Leistungen zur energetischen Prüfung
  • Prüfung von Nachweisen nach GEG sowie EnEV und EEWärmeG für Bauvorhaben in Berlin und Brandenburg

  • Prüfung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den Ansätzen in den Nachweisen nach GEG sowie EnEV und EEWärmeG

  • Prüfung der Energieausweise

  • Prüfung von Ausnahmeanträgen gem. GEG §55 sowie EnEV §24 (2)

  • Prüfung von Befreiungsanträgen gem. GEG §102 sowie EnEV §25